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   LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98   

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https://dejure.org/1999,6575
LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98 (https://dejure.org/1999,6575)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16.11.1999 - 15 O 91/98 (https://dejure.org/1999,6575)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16. November 1999 - 15 O 91/98 (https://dejure.org/1999,6575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der nach dem Aktiengesetz obliegende Pflicht zur Überwachung der Geschäfte eines Vorstands

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 20
  • WM 1999, 2457
  • BB 1999, 2630
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.06.1939 - II 199/38

    1. Zur Darlegungs- und Beweispflicht des Klägers, der ein früheres

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Dass dadurch jedenfalls im Zeitraum von etwa einem halben Jahr die Missstände und die damals schon bestehende hohe Überschuldung aufgedeckt worden wäre, liegt nach der Entwicklung ab Anfang Juni 1994 nahe; dass ab Mitte 1993 bis zum Zusammenbruch der B.-AG die Überschuldung um einen Betrag von weit mehr als der Klageforderung gestiegen ist (vgl. RGZ 161, 129, 143), bedarf nach den aus dem Tatbestand ersichtlichen Zahlen keiner näheren Darlegung.

    Damit ist durch das Eingehen dieser Verbindlichkeiten die Überschuldung der B.-AG um den genannten Betrag gesteigert, die B.-AG entsprechend geschädigt worden (vgl. RGZ 161, 129, 142 f.).

  • LG Hamburg, 16.12.1980 - 8 O 229/79
    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Hätte der Aufsichtsrat hingegen, wäre er informiert worden, bei sachgerechter Behandlung der Angelegenheit pflichtgemäß anders reagieren müssen, haftete der Beklagte ohnehin nicht (vgl. LG Hamburg ZIP 1981, 194, 196 f.).

    Wären sämtliche Informationen den anderen Aufsichtsratsmitgliedern unterbreitet worden, hätte es sachgerechter Behandlung und pflichtgemäßer Entscheidung entsprochen (vgl. LG Hamburg ZIP 1981, 194, 196), nicht bis zur turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung zuzuwarten, sondern sogleich einzuschreiten.

  • BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts steht zwar in der Regel im pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats, das sich jedoch zu einer Pflicht verdichtet, wenn der Aufsichtsrat rechtswidrige Geschäftsführungsmaßnahmen nur noch so verhindern kann (vgl. BGHZ 124, 111, 127 = ZIP 1993, 1862, 1867, dazu EWiR 1994, 9 (Crezelius) ; Mertens , aaO, § 111 Rz. 79).
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Denn es drängte sich auf, dass der Vorstand der B.-AG seiner Verpflichtung zur unbedingten Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat (vgl. BGHZ 20, 239, 246) nicht nachgekommen war.
  • RG, 29.05.1934 - II 9/34

    1. Liegt den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft die Pflicht

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Aber die Notwendigkeit einer erweiterten Überwachung kann sich daraus ergeben, dass ein Argwohn gegen die Aufrichtigkeit von Erklärungen eines Vorstandsmitglieds besteht (siehe etwa RGZ 144, 348, 352), desgleichen aus Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit von Geschäftsführungsmaßnahmen oder allgemein bezüglich der Entwicklung der Gesellschaft ( Semler, aaO, S. 137; Mertens, in: Kölner Komm. z. AktG, 2. Aufl., 1996, § 90 Rz. 2).
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